Rechtliches
Nutzungsbedingungen
Regeln für Konten, eingeladene Nutzer und die Nutzung der Orvivo-Plattform.
Für Hörer
1. Gegenstand
Orvivo stellt redaktionell verwaltete Songs, Medien und geschützte Bereiche für eingeladene Nutzer bereit. Der jeweils angebotene Leistungsumfang und die Zugangsbedingungen ergeben sich aus dem freigeschalteten Plattform- und Künstlerkontext.
2. Konten und Inhalte
Zugangsdaten sind persönlich zu schützen. Nutzer dürfen nur Inhalte und Funktionen verwenden, für die ihr Konto und der jeweilige Künstlerkontext berechtigt sind. Rechte an hochgeladenen oder bereitgestellten Inhalten werden im jeweiligen Künstlerprozess geklärt.
3. Änderungen und Kontakt
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden mit einer neuen Version und einem neuen Wirksamkeitsdatum veröffentlicht. Fragen zu den Nutzungsbedingungen können an datenschutz@orvivo.de gerichtet werden.
Für Künstler · Onboarding
Kurzfassung in einfacher Sprache
Diese Kurzfassung gibt nur einen schnellen Überblick. Wenn sie vom vollständigen Text abweicht, gilt der vollständige Text.
- Du darfst bei Orvivo nur Songs und andere Inhalte einstellen, die du selbst nutzen darfst oder für die du die nötigen Rechte und Einwilligungen hast.
- KI-Songs und KI-unterstützte Songs sind erlaubt. Du musst aber ehrlich angeben, an welchen Bestandteilen KI beteiligt war, zum Beispiel an Text, Komposition, Gesang, Instrumenten oder Mixing/Mastering.
- Rassistische, antisemitische, sexistische, menschenfeindliche oder extremistische Inhalte sind nicht erlaubt. Ebenfalls nicht erlaubt sind Gewaltverherrlichung sowie die Verherrlichung oder Aufforderung zum Konsum illegaler Drogen.
- Du bist für deine Songs, Angaben und die von dir eingeladenen Mitglieder verantwortlich. Zugangsdaten müssen geschützt werden.
- Wenn es Hinweise auf Missbrauch oder eine Rechteverletzung gibt, darf Orvivo einzelne Songs, Mitglieder, Funktionen oder dein Künstlerkonto vorläufig sperren oder Inhalte entfernen. Du kannst dazu Stellung nehmen und Nachweise einreichen.
- Meldungen können über die dafür vorgesehene Meldefunktion der Plattform eingereicht werden.
- Du behältst deine Rechte an deinen Inhalten. Orvivo erhält nur die Rechte, die für Speicherung, technische Verarbeitung, Anzeige und Betrieb der Plattform erforderlich sind.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
-
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von Orvivo durch Künstler, Bands, Labels, Agenturen und sonstige Rechteinhaber mit Sitz, Wohnsitz oder beruflicher Tätigkeit in Deutschland (zusammen „Künstler“). Diese Fassung ist ausschließlich für den deutschen Markt bestimmt; eine gezielte Bereitstellung für andere Länder ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Vertragspartner des Künstlers ist Frank Sauer, Am Pfingstbrunnen 15, 65719 Hofheim am Taunus, Deutschland („Betreiber“).
-
Orvivo ermöglicht insbesondere die Anlage und Verwaltung eines Künstlerprofils, die Bereitstellung von Songs und zugehörigen Informationen, die Veröffentlichung freigegebener Inhalte sowie die Zusammenarbeit mit vom Künstler autorisierten Mitgliedern.
-
Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung, das Impressum, die Rechtebestätigung vor Songveröffentlichung und gegebenenfalls gesonderte Preis- oder Leistungsvereinbarungen. Bei Widersprüchen geht eine individuell vereinbarte Regelung diesen Bedingungen vor; zwingendes Recht bleibt unberührt.
2. Vertragsschluss, Berechtigung und Künstlerkonto
-
Der Vertrag kommt zustande, wenn eine vertretungsberechtigte Person des Künstlers diese Bedingungen im vorgesehenen Orvivo-Prozess bestätigt und der Betreiber das Künstlerkonto freischaltet oder die Nutzung ermöglicht.
-
Die bestätigende Person muss volljährig und für den Künstler vertretungsberechtigt sein. Sie bestätigt dies wahrheitsgemäß und weist die Vertretungsmacht auf Nachfrage nach.
-
Der Künstler darf weitere Personen nur als Mitglieder mit den vorgesehenen Rollen und Berechtigungen einladen. Der Künstler ist für die Auswahl, Einweisung und Deaktivierung dieser Personen verantwortlich.
-
Zugangsdaten und Einladungslinks sind vertraulich zu behandeln. Der Künstler muss einen vermuteten unbefugten Zugriff, kompromittierte Zugangsdaten und fehlerhafte Berechtigungen unverzüglich melden.
3. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
-
Der Betreiber stellt die jeweils im Künstlerkonto verfügbaren Orvivo- Funktionen bereit. Der konkrete Leistungsumfang kann nach Tarif, Freischaltung, technischer Entwicklung und rechtlichen Anforderungen unterschiedlich sein.
-
Der Betreiber darf Funktionen ändern, weiterentwickeln, vorübergehend warten oder aus Sicherheits- und Rechtsgründen einschränken. Gesetzliche Ansprüche sowie gegebenenfalls vereinbarte Leistungszusagen bleiben unberührt.
-
Orvivo ist kein Musikverlag, keine Verwertungsgesellschaft, kein Rechte-Clearing-Dienst und keine Rechtsberatung. Der Betreiber prüft nicht automatisch, ob ein Song tatsächlich frei von Rechten Dritter ist.
4. Zulässige Inhalte und Rechtegarantie
-
Der Künstler darf nur Songs, Aufnahmen, Texte, Bilder, Videos, Cover, Namen, Logos, Credits und sonstige Inhalte hochladen oder veröffentlichen, deren Nutzung und Veröffentlichung über Orvivo rechtlich zulässig ist.
-
Der Künstler muss insbesondere über alle für die konkrete Plattformnutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügen. Das umfasst je nach Inhalt insbesondere:
- Urheber- und Nutzungsrechte an Komposition, Melodie, Text und Arrangement,
- Leistungsschutz- und Rechte an der konkreten Aufnahme,
- Einwilligungen von Sängerinnen, Sängern, Musikerinnen, Musikern, Produzenten und sonstigen Mitwirkenden,
- Rechte an Samples, Loops, Beats, Coverversionen, Bearbeitungen und Drittmaterial,
- Marken-, Namens-, Bildnis-, Persönlichkeits- und sonstige Kennzeichenrechte,
- erforderliche Einwilligungen von abgebildeten oder hörbar erkennbaren Personen sowie gegebenenfalls von Minderjährigen und ihren gesetzlichen Vertretern.
-
Der Künstler muss Lizenzbedingungen von Dritten und von verwendeten Software- oder KI-Diensten einhalten. Eine bloße Möglichkeit, einen Inhalt technisch zu erzeugen oder zu erwerben, ersetzt keine Erlaubnis zur Veröffentlichung und Plattformnutzung.
-
Vor der erstmaligen Veröffentlichung eines Songs muss die dafür vorgesehene Rechtebestätigung abgegeben werden. Die Rechtebestätigung ersetzt keine eigene Rechteprüfung und keine erforderliche Lizenz.
-
Der Künstler darf keine Inhalte einstellen, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder deren Rechtsstatus er nicht hinreichend geklärt hat. Bei Zweifeln darf der Inhalt nicht veröffentlicht werden, bis die Zweifel ausgeräumt sind.
5. Künstliche Intelligenz und Kennzeichnung
-
KI-generierte und KI-unterstützte Songs sind grundsätzlich zulässig, wenn alle sonstigen Voraussetzungen dieser Bedingungen erfüllt sind.
-
Der Künstler muss jeden relevanten KI-Einsatz wahrheitsgemäß und vor der Veröffentlichung kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt mindestens für die Bestandteile Songtext, Komposition, Gesang, Instrumente sowie Mixing/Mastering. Für jeden Bestandteil ist anzugeben, ob dort „Full-KI“, „KI-Unterstützung“ oder „kein Einsatz von KI“ vorliegt.
-
Die KI-Kennzeichnung darf nicht irreführend sein. Sie muss geändert und erneut bestätigt werden, wenn sich der KI-Einsatz oder der veröffentlichte Song wesentlich ändert. Orvivo darf die Kennzeichnung in Songlisten, Songdetails und anderen öffentlichen Darstellungen anzeigen.
-
Der Künstler muss die Bedingungen des eingesetzten KI-Dienstes einhalten und insbesondere klären, ob die Nutzung kommerziell, öffentlich und für die konkrete Ausgabe erlaubt ist. Der Künstler darf keine Stimme, Identität, Darstellung oder Stilprägung einer realen Person ohne die erforderliche Zustimmung nachahmen oder den Eindruck erwecken, diese Person habe an dem Inhalt mitgewirkt.
-
Eine KI-Kennzeichnung ist eine vertragliche Transparenzpflicht gegenüber Orvivo. Sie ist keine Aussage darüber, ob ein Werk nach dem jeweils anwendbaren Recht urheberrechtlich geschützt ist.
6. Verbotene Nutzung und Missbrauch
Der Künstler darf Orvivo insbesondere nicht für folgende Inhalte oder Zwecke nutzen. Nicht jede kontroverse, politische oder gesellschaftliche Aussage ist allein wegen ihrer Kontroverse verboten; unzulässig sind insbesondere menschenfeindliche, extremistische oder sonstige Inhalte mit den folgenden Merkmalen:
- Upload, Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidriger oder rechtsverletzender Inhalte;
- Identitäts- oder Künstlerimitation, Täuschung über Urheber, Mitwirkende, KI-Einsatz, Herkunft oder Rechtebestand;
- Betrug, Spam, Phishing, Schadsoftware, unerlaubte Werbung oder massenhafte Kontaktaufnahme;
- Belästigung, Bedrohung, Diskriminierung, Aufruf zu Gewalt oder sonstige missbräuchliche Zwecke;
- rassistische, antisemitische, sexistische oder sonst menschenfeindliche Aussagen, die Personen oder Gruppen abwerten, entmenschlichen oder zu ihrer Benachteiligung aufrufen;
- extremistische oder radikal propagandistische Inhalte, die demokratische Grundwerte missachten, gezielt einschüchtern oder zu Hass gegen Personen oder Gruppen aufrufen;
- Gewaltverherrlichung, Gewaltaufrufe oder die Billigung schwerer Gewalt als wünschenswertes oder nachahmenswertes Verhalten;
- die Verherrlichung, Bewerbung oder Aufforderung zum Konsum, Erwerb, Verkauf oder zur Herstellung illegaler Drogen;
- Umgehung von Zugriffsschutz, Rollen, Uploadgrenzen, Sperren oder technischen Sicherheitsmaßnahmen;
- unbefugtes Auslesen, Kopieren, Weiterverkaufen, Spiegeln oder automatisiertes Massennutzen von Orvivo oder geschützten Inhalten;
- Nutzung von Daten anderer Personen ohne zulässige Rechtsgrundlage oder erforderliche Information und Einwilligung;
- Aktivitäten, die Orvivo, andere Künstler, Mitglieder oder Dritte gefährden, schädigen oder unverhältnismäßig beeinträchtigen.
7. Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte an Orvivo
-
Der Künstler räumt dem Betreiber für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, räumlich unbeschränktes, auf den Orvivo-Zweck beschränktes Recht ein, die bereitgestellten Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, zu übertragen, öffentlich zugänglich zu machen, zu streamen, zu formatieren, zu sichern und in Such- oder Darstellungsfunktionen zu verwenden.
-
Die Einräumung umfasst nur die Nutzungen, die für Betrieb, Bereitstellung, Sicherung, Moderation, Support und vom Künstler aktivierte öffentliche Darstellung von Orvivo erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Werbung, Weiterlizenzierung oder kommerzielle Auswertung bedarf einer gesonderten Regelung, sofern sie nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen beschrieben und rechtlich zulässig ist.
-
Der Künstler behält seine Rechte an den Inhalten. Er darf die Inhalte auch außerhalb von Orvivo verwerten, soweit keine gesonderte Exklusivität vereinbart wurde.
-
Der Betreiber darf technisch notwendige Bearbeitungen vornehmen, etwa Transkodierung, Normalisierung, Zuschnitt von Vorschaubildern und Erstellung technischer Metadaten. Der inhaltliche Charakter des Werkes darf dadurch nicht unzulässig verändert werden.
8. Meldungen, Prüfung und Maßnahmen
-
Der Betreiber darf Inhalte und Künstlerkonten bei konkreten Hinweisen, technischen Auffälligkeiten oder sonstigen nachvollziehbaren Anhaltspunkten auf Rechtsverletzungen, Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Verstöße gegen diese Bedingungen vorläufig prüfen und den Zugriff bis zur Klärung einschränken.
-
Je nach Schwere und Dringlichkeit darf der Betreiber insbesondere:
- einzelne Songs oder sonstige Inhalte ausblenden, sperren oder entfernen,
- eine Veröffentlichung verweigern oder rückgängig machen,
- einzelne Funktionen oder Mitgliederzugänge einschränken,
- ein Künstlerkonto vorübergehend sperren,
- den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich beenden,
- zur Aufklärung geeignete Nachweise anfordern und Beweismittel sichern,
- gesetzlich erforderliche Meldungen oder Auskünfte an zuständige Stellen erteilen.
-
Maßnahmen werden nach Möglichkeit auf den betroffenen Song oder die betroffene Funktion begrenzt. Bei akuter Gefahr, wiederholten Verstößen, erheblicher Rechtsverletzungsgefahr oder Sicherheitsrisiken darf der Betreiber sofort handeln. Eine Sperre aufgrund eines Verdachts ist eine vorläufige Schutzmaßnahme und keine Feststellung, dass eine Rechtsverletzung begangen wurde.
-
Der Betreiber informiert den Künstler über eine Maßnahme und ihre Gründe, soweit dies rechtlich zulässig, sicherheitlich vertretbar und mit der Aufklärung vereinbar ist. Der Künstler erhält eine angemessene Möglichkeit, Tatsachen und Nachweise vorzulegen. Gesetzliche Melde-, Abhilfe-, Begründungs- und Beschwerdepflichten bleiben unberührt.
-
Der Künstler muss bei einer berechtigten Meldung oder Anfrage zeitnah, vollständig und wahrheitsgemäß mitwirken. Falsche, missbräuchliche oder bewusst unvollständige Meldungen können selbst einen Verstoß gegen diese Bedingungen darstellen.
-
Meldungen können über die dafür vorgesehene Meldefunktion der Plattform abgegeben werden.
9. Meldung eigener Rechteverletzungen durch Dritte
-
Der Künstler kann dem Betreiber konkrete Hinweise auf eine mögliche Rechtsverletzung über die dafür vorgesehene Meldefunktion der Plattform übermitteln. Die Meldung soll den betroffenen Inhalt, die behauptete Rechtsposition, eine nachvollziehbare Begründung, Kontaktdaten und geeignete Nachweise enthalten.
-
Der Betreiber prüft Meldungen nach den gesetzlichen Anforderungen und den eigenen Verfahren. Er ist nicht verpflichtet, in jedem Fall eine abschließende rechtliche Bewertung oder eine gerichtliche Entscheidung vorwegzunehmen.
10. Verantwortung des Künstlers und Freistellung
-
Der Künstler ist für die von ihm oder seinen Mitgliedern eingestellten Inhalte, Angaben, Rechtebestätigungen und KI-Kennzeichnungen verantwortlich. Er hält seine Inhalte und Kontaktdaten aktuell.
-
Soweit der Künstler eine Pflicht aus diesen Bedingungen schuldhaft verletzt und dadurch Ansprüche Dritter oder Kosten des Betreibers verursacht, stellt er den Betreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften von den berechtigten Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Künstler die Ursache zu vertreten hat.
-
Der Betreiber informiert den Künstler über geltend gemachte Ansprüche, soweit dies rechtlich zulässig ist, und gibt ihm Gelegenheit zur Mitwirkung. Ein Anerkenntnis oder Vergleich darf nicht ohne angemessene Abstimmung mit dem Künstler erfolgen, sofern nicht sofortiges Handeln erforderlich ist.
11. Datenschutz und Datenverarbeitung
- Personenbezogene Daten werden nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung verarbeitet. Der Künstler muss die von ihm eingestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig bereitstellen und die betroffenen Personen, soweit erforderlich, informieren.
12. Vergütung und Kosten
- Entgelte und kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie vor ihrer Nutzung transparent vereinbart wurden.
13. Laufzeit und Beendigung
-
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wird.
-
Der Künstler kann sein Künstlerkonto zum Monatsende kündigen. Der Betreiber kann ordentlich mit drei Monaten kündigen, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Einschränkungen entgegenstehen.
-
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere ein schwerer oder wiederholter Rechtsverstoß, Missbrauch, eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit, eine falsche Rechtebestätigung oder eine unzulässige KI-Kennzeichnung sein.
-
Nach Vertragsende endet das Recht zur öffentlichen Bereitstellung über Orvivo. Der Betreiber darf Inhalte noch so lange speichern, wie dies für gesetzliche Pflichten, Rechtsansprüche, Backups, Sicherheitsnachweise oder die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlich ist. Der Künstler erhält seine exportierbaren Inhalte, soweit keine gesetzlichen oder technischen Gründe entgegenstehen.
14. Haftung
-
Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen Fällen, in denen eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
-
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
-
Der Betreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass Inhalte rechtmäßig, verfügbar, dauerhaft auffindbar oder frei von Ansprüchen Dritter sind. Die Verantwortlichkeit des Künstlers nach diesen Bedingungen bleibt unberührt.
15. Änderungen der Bedingungen
-
Der Betreiber darf diese Bedingungen ändern, wenn dies aufgrund von Gesetz, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technischer Weiterentwicklung oder einer Änderung des Leistungsumfangs erforderlich ist. Änderungen werden dem Künstler auf einem geeigneten dauerhaften Kommunikationsweg mitgeteilt.
-
Die konkrete Wirkung einer neuen Fassung, ihr Wirksamkeitsdatum und ein etwaiges erneutes Zustimmungserfordernis werden vor Veröffentlichung festgelegt. Änderungen, die die Hauptleistung, Vergütung oder wesentliche Pflichten nachteilig verändern, bedürfen der gesonderten rechtlichen Prüfung und gegebenenfalls einer ausdrücklichen Zustimmung.
-
Der Künstler kann einer Änderung widersprechen oder den Vertrag nach Maßgabe der Mitteilung beenden, sofern dies vorgesehen und rechtlich erforderlich ist.
16. Schlussbestimmungen
-
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt.
-
Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Hofheim am Taunus, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
-
Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften gehen entgegenstehenden Regelungen dieser Bedingungen vor. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bleibt unberührt.
17. Zustimmung
Die Zustimmung wird mit Künstler, bestätigender Person, Version, Text-Hash und Zeitpunkt unveränderlich dokumentiert. Eine Zustimmung darf nur durch eine berechtigte Person abgegeben werden.